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   OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 18 U 96/05   

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https://dejure.org/2006,11023
OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 18 U 96/05 (https://dejure.org/2006,11023)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.07.2006 - 18 U 96/05 (https://dejure.org/2006,11023)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 18 U 96/05 (https://dejure.org/2006,11023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 434 BGB, § 437 Nr 2 BGB
    Sachmängelhaftung: Wirksamkeit eines erklärten Rücktritts wegen Lahmheit eines Reitpferdes; Unterlaufen des vorrangigen Nacherfüllungsrechts des Verkäufers

  • Judicialis

    BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 § 437 Nr. 2
    Vereitelung der Nacherfüllung bei Behandlung eines gekauften Pferdes ohne den Verkäufer zur Nacherfüllung aufzufordern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Pferd; Erhebliche Beeinträchtigung eines Tieres aufgrund gesundheitlicher Mängel; Bestehen einer Aufforderung zur Beseitigung des behaupteten Mangels durch eine tierärztliche Behandlung des Pferdes; Geltendmachung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 18 U 96/05
    Dies gilt insbesondere auch beim Kauf eines Pferdes (vgl. BGH, a.a.O., m. w. Hinweisen insbes. auf BGH, Urt. v. 23.02.2005, Az.: VIII ZR 100/04 = NJW 2005, 1348, 1350, 1351; vgl. zum Kauf eines Hundes auch BGH, Urt. v. 22.06.2005, Az.: VIII ZR 1/05 = MDR 2006, 141, 142).
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 1/05

    Voraussetzungen des sofortigen Schadensersatzes statt der Leistung beim Kauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 18 U 96/05
    Dies gilt insbesondere auch beim Kauf eines Pferdes (vgl. BGH, a.a.O., m. w. Hinweisen insbes. auf BGH, Urt. v. 23.02.2005, Az.: VIII ZR 100/04 = NJW 2005, 1348, 1350, 1351; vgl. zum Kauf eines Hundes auch BGH, Urt. v. 22.06.2005, Az.: VIII ZR 1/05 = MDR 2006, 141, 142).
  • BGH, 07.12.2005 - VIII ZR 126/05

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen des Käufers eines Reitpferdes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 18 U 96/05
    Die Unwirksamkeit des Rücktritts gemäß §§ 437 Nr. 2, 434 BGB ergibt sich bereits aus dem unstreitigen Umstand, dass die Klägerin die Beklagte zur Beseitigung des behaupteten Mangels durch eine tierärztliche Behandlung des Pferdes nicht aufgefordert hat, obwohl ihr dies zumutbar war, nachdem sie die Lahmheit nach ihrem Vorbringen schon kurze Zeit nach der Übergabe, nämlich am 03.03.2004, festgestellt hatte (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 07.12.2005, Az.: VIII ZR 126/05 = MDR 2006, 679, 680).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.07.2006 - 18 U 96/05
    Hierfür genügt aber nicht schon allein die Verfolgung unberechtigter Ansprüche schlechthin, sondern nur, wenn dies vorsätzlich, böswillig oder grob fahrlässig geschehen ist, da demjenigen, der seine - wenn auch nur vermeintlichen - Rechte verfolgt, grundsätzlich der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen entsprechend § 193 StGB zur Seite steht (vgl. hierzu ausführlich Stöber, AGS 2006, 263, 264, 266 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BGH, insbes. BGH, NJW 1980, 189, 190).
  • OLG Schleswig, 05.12.2013 - 7 U 24/13

    Sachmängelhaftung bei Kauf eines Reitpferdes: Ausschluss der Ersatzlieferung bei

    Die vom Beklagten für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen (BGH VIII ZR 1/05, Urteil vom 22.06.2005 und OLG Frankfurt 18 U 96/05, Urteil vom 18.07.2006) sind ersichtlich nicht einschlägig.
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